Kanzleiportrait
Im Jahr 1984 habe ich meine Anwaltskanzlei in Köln gegründet. Von Anfang an habe ich den Schwerpunkt auf das Zivilrecht gelegt, insbesondere auf die Bereiche Bau- und Architektenrecht, sowie das Familienrecht.
Im Bereich des Baurechts ist der private Bauherr genauso willkommen, wie der Handwerker. Dem Bauherrn helfe ich, sein Bauvorhaben vorzubereiten. Dazu gehört das Einholen aller juristisch notwendigen Informationen, das Verhandeln mit Vertragspartnern, aber auch die Begleitung gegenüber dem Bauaufsichtsamt, um die Baugenehmigung zu erlangen. Während des Bauens begleite ich Sie und – was sich manchmal nicht vermeiden lässt – führe ich für Sie auch die Rechtsstreitigkeiten vor Gericht. Ich bin berechtigt, Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland zu vertreten.
Den Handwerker betreue ich mit seinem gesamten Unternehmen genauso umfassend. Ihm helfe ich ebenfalls von Beginn eines Bauvorhabens an. Dazu gehört nicht nur das Feststellen der Bonität des Kunden, sondern auch das richtige Gestalten von Verträgen im Hinblick auf technische und juristische Neuerungen, die Baubegleitung und die Abwicklung von Verträgen. Zu der umfassenden Betreuung eines Handwerkers gehört für mich aber auch die Lösung aller übrigen juristischen Probleme, die sich aus seinem Unternehmen ergeben.
Eng verbunden mit dem Baurecht ist das Immobilienrecht. Denn bauen kann man nun mal nur auf einem Grundstück. Deswegen versteht es sich von selbst, dass ich Sie auch auf diesem Gebiet umfassend betreue, dazu gehört insbesondere auch die Hilfe bei dem Erwerb oder der Veräußerung einer Immobilie.
Im Familienrecht ist die individuelle Betreuung von entscheidender Bedeutung. Befindet sich eine Ehe in der Krise, die eine Trennung befürchten lässt, dann ist von Anfang an anwaltliche Hilfe von Nöten. Rechte, seien es Unterhalts-, Zugewinn- oder sonstige Vermögensansprüche, müssen rechtzeitig gesichert werden.
Nach der juristischen Begleitung durch die Trennungszeit erfolgt die Vorbereitung des Scheidungsverfahrens. Streitigkeiten können durch Verträge gemindert und Probleme gelöst werden. Der Versorgungsausgleich ist durchzuführen, nacheheliche Unterhaltsansprüche sind durchzusetzen und ein Vielzahl steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Fragen sind zu klären.
Zum Familienrecht gehört nicht nur das Scheidungsrecht. Dazu gehört auch der Verwandtenunterhalt. Was ist z. B. Zu tun, wenn das Sozialamt Unterhalt für die pflegebedürftigen Eltern verlangt.
Zum Familienrecht gehören aber auch die so genannte Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Eine Vielzahl von Einzelheiten ist hier zu berücksichtigen. Nur dann ist sichergestellt, dass der eigene Wille auch dann durch einen anderen durchgesetzt wird, wenn man sich selbst nicht mehr helfen kann.
Eng verbunden mit dem Familienrecht ist das Erbrecht. Auch hier bin ich Ihr Wegbegleiter, um Ihren letzten Willen sachgerecht in einem Testament oder Erbvertrag umzusetzen.
In jedem Rechtsgebiet ist es erforderlich, mit Fachleuten aus anderen Bereichen zusammen zu arbeiten. Deswegen arbeite ich mit Steuerberatern, Architekten, Sachverständigen und Notaren zusammen, um für den Mandanten ein optimales Ergebnis zu erzielen.