Rechtsanwalt Joseph Schnitzler, Köln
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Kontakt und Terminvereinbarung

Subbelrather Straße 543 a
50827 Köln
Tel.: 0221 / 530 40 76
Fax: 0221 / 530 67 01
RASchnitzlerKoeln@t-online.de

Bürozeiten
Montag – Freitag
09.00 – 13.00 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr

außer Mittwoch- und Freitagnachmittag

Gebühren


Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) schreibt genau vor, wie viel für welche Leistungen verlangt werden darf. Grundsätzlich richtet sich das Honorar des Anwalts nach dem Streitwert. Das gilt insbesondere in zivilrechtlichen Angelegenheiten. In anderen Rechtsgebieten, etwa in Straf- oder Bußgeldsachen, ist ein Gebührenrahmen von dem RVG vorgegeben. Die Kosten für die einzelnen Tätigkeiten können anhand des RVG im Voraus annähernd bestimmt werden. Sie hängen jedenfalls nicht davon ab, wie viele Briefe geschrieben oder wie viel Zeit aufgewandt wird.

Mit der Auftragserteilung kann auch eine Honorarvereinbarung getroffen werden.
Das muss schriftlich erfolgen. Dort kann ein Zeithonorar vereinbart werden.

Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung oder der Staat die Kosten ganz oder teilweise. Es gehört selbstverständlich zu dem Kanzleiservice, die entsprechenden Formalien zu erledigen. Dabei spielt es keine Rolle, bei welchem Versicherer die Rechtsschutzversicherung besteht. Diesbezüglich kennt der Anwalt keine Lieblinge.

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