Rechtsanwalt Joseph Schnitzler, Köln
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Fortbildung, Vorträge und Seminare

Nur der gut Informierte weiß, seine Rechte zu wahren. Deswegen veranstalte ich für Sie Schulungen, Seminare, Fortbildungen und Vorträge zu ausgesuchten rechtlichen Themen, wobei der Schwerpunkt auf dem Bau-, Grundstücks-, Familien- und Erbrecht liegt.

Baurecht
In den baurechtlichen Schulungen soll in erster Linie der juristische Sinn der Teilnehmer geweckt werden, damit Sie ein Gespür dafür bekommen, in welchen Situationen es rechtlich kritisch wird. Das richtige Handeln im frühen Stadium einer Auseinandersetzung kann nämlich prozessentscheidend sein. Deswegen werden z. B. Schulungen zu der VOB oder zu der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure veranstaltet. Auf Wunsch werden zu speziellen Themen Vorträge gehalten, die auf die Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnitten sind.

Ein Augenmerk liegt insbesondere auf der Darstellung, wie Gesetzgeber und Rechtsprechung auf den technischen Fortschritt oder auf technische Problemfälle reagieren. Dadurch soll die allgegenwärtige enge Verknüpfung von Recht und Technik herausgearbeitet werden, für den Alltag verständlich gemacht und Hilfe gegeben werden, das eigene berufliche oder aber auch private Handeln darauf einzustellen.
Wegen meiner technischen Berufsausbildung und Erfahrung werde ich immer wieder gebeten, Vorträge und Veranstaltungen vor Verbänden, Energieversorgern und Privatunternehmern zu veranstalten.

Familienrecht
Jede dritte Ehe wird geschieden. Das ist nun einmal die soziale Realität.

In Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Problemen, die zu lösen sind. In den Vorträgen kann und soll keine Einzelfallbetrachtung gemacht werden. Auch hier soll der juristische Sinn der Teilnehmer geweckt werden. Nicht das einzelne Problem soll erörtert, sondern ein Gespür dafür vermittelt werden, wie die einzelne Schwierigkeit in das Gesamtgefüge aller auftretenden juristischen Probleme eingeordnet und richtig gelöst werden kann.

Seminarliste

  • Das neue, ab 01.01.2018 geltende Bauvertragsrecht
  • Schützt die Betriebshaftpflicht vor dem Regress?
  • Wer schreibt, der bleibt –  Die Aufklärungspflichten nach dem Werkvertragsrecht
  • Erben und Vererben
  • Bestandsschutz
  • Unternehmensnachfolge aus erbschaftssteuerlicher und erbrechtlicher Sicht
  • Der Bauvertrag und die Regeln der Baukunst – Maßstab für die Haftung des Bauunternehmers
  • Bestandsschutz baulicher Anlagen im Hinblick auf die Änderung technischer und gesetzlicher Normen
  • Die Haftung des Vermieters und Hauseigentümers sowie seiner Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen
  • Zahlung vor Fertigstellung – Die Änderung des Werkvertragsrechts durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen
  • Die Gewährleistung und Haftung des Elektroinstallateurs
  • Von Neuem: „Gerichtsurteile über Wiederholungsprüfungen im Wohnbereich“
  • Forderungsmanagement
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