Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander.
Der Schwerpunkt des Zivilrechts ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Es beinhaltet alles, was den Menschen im Laufe des Lebens begleiten kann: der Kauf, das Darlehen, die Schenkung, die Miete, die Pacht, der Werkvertrag, der Reisevertrag, der Maklervertrag, Schadensersatzansprüche (etwa aus Verkehrsunfällen), das Grundstücks-, das Familien- und das Erbrecht.
Hinzu kommen Gesetze, die spezielle Rechtsmaterien regeln. Etwa das Kündigungsschutzgesetz betreffend Arbeitsverhältnisse, das Wohnungseigentumsgesetz, das Handelsgesetzbuch usw.
Kurzum: Alle Rechtsbeziehungen, die man eingehen kann, sind dort geregelt, sei es als Konsument, als Bankkunde, als Mieter oder Vermieter, als Grundstückseigentümer oder als Ehepartner usw.