Familienrecht
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Dazu gehört allerdings nicht nur die Ehescheidung. Manch eine/r überlegt sich bereits vor der „ewigen“ Bindung, ob für den Fall der Trennung Vorsorge getroffen werden soll, sodass anwaltliche Beratung und Unterstützung auch in der Findung einer sachgerechten Lösung für einen Ehevertrag bestehen kann. Kommt es dann doch zur Trennung oder Scheidung, dann bedürfen eine Vielzahl weiterer juristischer Probleme – neben dem eigentlichen Scheidungsprozess – der Lösung. Der Hausrat muss auseinandergesetzt, das gemeinsame Haus muss veräußert und Unterhaltsregelungen müssen gefunden werden, ohne dass die Kinder durch all das einen Schaden erleiden. Auch hier wird eine Rundumbetreuung gewährleistet und Hilfestellung gegeben.
Darüber hinaus regelt das Familienrecht aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Funktionen. Dazu gehören die Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung und der Unterhalt zugunsten der Eltern, wenn deren Einkommen für das Pflegeheim nicht ausreicht.
Zum Familienrecht gehören auch die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung.
