Baurecht
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Baubeteiligten.
Es beinhaltet zum einen die Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Bauherr) und den daran Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (dazu gehören z.B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker usw.). Zum anderen gehört zum privaten Baurecht aber auch das private Nachbarrecht.